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Rentenlücken bei Teilzeit, Mehrfachjobs und Niedriglöhnen schliessen, die jüngeren Generationen entlasten
Die berufliche Vorsorge, die 2. Säule, ist finanziell doppelt herausgefordert: Die Lebenserwartung der Menschen steigt, gleichzeitig sind nur noch ungenügende Renditen am Anlagemarkt zu erzielen.
Die im September zur Abstimmung stehende BVG-Revision will die Finanzierung der beruflichen Vorsorge sichern.
Sie soll das Leistungsniveau erhalten und für Menschen mit tieferen Einkommen, Mehrfach- oder Teilzeitbeschäftigungen – häufig Frauen – verbessern.
Der gesenkte Umwandlungssatz im obligatorischen Teil des versicherten Lohns reduziert endlich die systemwidrige Umverteilung von jung zu alt. Er gestaltet damit die berufliche Vorsorge generationengerechter.
Parole der EVP
Ja zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform)
Mit 90 Ja- zu 21 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen fasste die Delegiertenversammlung der EVP Schweiz im März 2024 die Ja-Parole zur Reform der beruflichen Vorsorge.
Die Argumente dafür
Teilzeitarbeitende und Mehrfachbeschäftigte besser versorgen
Wer heute Teilzeit arbeitet oder mehrere Arbeitgeber hat, hat kaum eine Chance sich eine Altersrente anzusparen. Durch die Senkung der Eintrittsschwelle und die Anpassung des Koordinationsabzugs sind mehr Personen versichert (insbesondere Frauen) und erhalten später eine Rente.
Senkung Umwandlungssatz reduziert Umverteilung von jung zu alt
Der heutige Mindestumwandlungssatz von 6.8% bewirkt eine starke Umverteilung von jung zu alt, was in der 2. Säule nicht erwünscht ist. Die Senkung auf 6% ist aufgrund der steigenden Lebenserwartung und tiefer Rendite auf dem Kapitalmarkt zwingend. Da es nur den Mindestumwandlungssatz betrifft, sind 85% der versicherten Erwerbstätigen nicht betroffen (bei ihnen wurden die Umwandlungssätze längst gesenkt!). Auch bestehende Renten sind nicht betroffen.
Rentenzuschlag für Ü50
Durch die Senkung des Umwandlungssatzes sinken die monatlichen Renten. Für die Übergangsgeneration soll diese Kürzung mit einem Rentenzuschlag ausgeglichen werden. Den Rentenzuschlag ist abgestuft nach Alter und nach Vorsorgeguthaben. Damit ist sichergestellt, dass jene profitieren, die den Zuschlag am meisten benötigen.
Tiefere Beitragssätze stärken Ü50
Die Lohnbeiträge für 55+-Arbeitnehmende sind heute mit 18% sehr hoch und ein Wettbewerbsnachteil. Dies verschlechtert ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Durch die Glättung der Lohnbeiträge steigen die Chancen der Ü50 auf dem Arbeitsmarkt.