Ja zur einheitlichen Finanzierung von Gesundheitsleistungen

Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen

Die Finanzierung von Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung ist je nach Bereich unterschiedlich ausgestaltet. Die Kostenaufteilung zwischen Krankenversicherern und Patientinnen und Patienten einerseits und den Kantonen andererseits, unterscheidet sich zwischen Leistungen in Arztpraxen, in Pflegeheimen sowie im Spital mit Übernachtung stark. 

Das führt zu Fehlanreizen und erschwert die Zusammenarbeit über die Leistungsbereiche hinaus.

Nach langer Beratung im Parlament wurde im Dezember 2023 endlich eine bedeutende Reform zur Finanzierung im Gesundheitswesen beschlossen. Mit der einheitlichen Finanzierung der Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung wird der Kostenanteil der Kantone für Leistungen im ambulanten und stationären Bereich sowie für Pflegeleistungen einheitlich auf mindestens 26,9 Prozent festgelegt. Die Krankenversicherer tragen die restlichen höchstens 73,1 Prozent.

Diese Reform ist nötig, um eine Kostenverschiebung zu den Prämienzahlenden zu vermeiden und finanzielle Fehlanreize zu beseitigen. Das ermöglicht sowohl eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten als auch grosse Kosteneinsparungen für Prämienzahlende und Kantone. 

Die Vorlage beschleunigt eine sinnvolle Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Bereich und stärkt die koordinierte Versorgung zwischen verschiedenen Akteuren.

Parole der EVP

Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)

Mit 60 Ja- zu 6 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen fassten die Delegierten der EVP Schweiz die Ja-Parole zur Änderung des KVG. Die EVP unterstützen die damit erzielte Verbesserung der Versorgungsqualität und durch die Stärkung des ambulanten Bereichs auch geregeltere Arbeitszeiten und bessere Arbeitsbedingungen für das Gesundheitspersonal.

Die Argumente dafür

Bessere Versorgung

Die Reform erhöht die Qualität der Behandlungen für die PatientInnen, da diese häufiger von einer Verbesserung der koordinierten Versorgung zwischen den diversen Akteuren profitieren werden.

Mehr ambulante Behandlungen

Die Vorlage beschleunigt die Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Bereich. PatientInnen werden nach einer Operation häufiger am gleichen Tag nach Hause gehen können und ältere Menschen vermehrt zu Hause betreut werden, was für sie schonender sowie günstiger ist.

Kosten einsparen, Prämien entlasten

Die Vorlage bringt erhebliche Einsparungen für die Prämien- und für die Steuerzahlenden. Die schnellere Verlagerung in den ambulanten Bereich und in die Rehabilitation führt zu Einsparungen in Milliardenhöhe.

Prämien und Kantone: Faire Kostenverteilung

Alle Bereiche der Grundversicherung werden solidarisch nach dem gleichen Schlüssel finanziert. Damit wer-den auch die Prämien entlastet, da die Kantone sich auch am wachsenden ambulanten Bereich beteiligen.