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Angriff auf Mietrecht
Für eine Untermiete soll neu die mündliche Information an die Vermietung nicht mehr ausreichen. Das Parlament möchte, dass vor der Untervermietung eine schriftliche Zustimmung der Vermietung eingeholt werden muss.
Vermietende dürften die Zustimmung neu nicht nur bei zu hohem Untermietzins oder Nachteilen für die Vermietung verweigern, sondern auch dann, wenn die Untermiete länger als zwei Jahre dauern soll oder sie diese anderweitig als nicht zumutbar beurteilen.
Wird gegen diese Regeln verstossen, soll die Vermietung neu nach einmaliger Mahnung mit einer sehr kurzen Frist von lediglich 30 Tagen kündigen dürfen.
Parole der EVP
Nein zur Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
Mit 55 Nein- gegen 10 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen fassten die Delegierten der EVP die Nein-Parole. Für die EVP ist dies eine ungerechtfertigte Schwächung der Rechte der Mietenden. Demnach sollen bspw. Wohngemeinschaften weiterhin unkompliziert und unbefristet möglich sein.
Die Argumente dagegen
- Grosse Einschränkung
Dass Vermietende die Möglichkeit haben sollen, unbefristete und längere Untermieten abzulehnen, entspricht nicht den Bedürfnissen der Mietenden und Untermietenden. Die vorgängige und schriftliche Zustimmung der Vermietung erschwert zudem eine flexible Untervermietung. - Aufweichung des Kündigungsschutzes
Eine Kündigung mit einer kurzen Frist von 30 Tagen nach einmaliger Mahnung ist als Folge eines Verstosses gegen die Vorschriften der Untermiete unverhältnismässig und brächte Betroffene in eine Notlage. - Vorlage ist überflüssig
Das aktuelle Gesetz geht flexibel auf die Bedürfnisse der Mietenden ein und ermöglicht die Bekämpfung von Missbräuchen. Schon heute ist die Untermiete nur mit Einwilligung der Vermietenden möglich. Ausserdem ist es verboten, zu hohe Mieten für die Untermiete zu verlangen. - Mehr Kündigungen, höhere Mieten
Mit der Änderung drohen mehr Kündigungen und häufigere Vertragswechsel, was Vermietende ausnutzen können, um die Mieten weiter zu erhöhen.