Nein zu Schwächung der Mietrechte

Angriff auf Mietrecht

Für eine Untermiete soll neu die mündliche Information an die Vermietung nicht mehr ausreichen. Das Parlament möchte, dass vor der Untervermietung eine schriftliche Zustimmung der Vermietung eingeholt werden muss. 

Vermietende dürften die Zustimmung neu nicht nur bei zu hohem Untermietzins oder Nachteilen für die Vermietung verweigern, sondern auch dann, wenn die Untermiete länger als zwei Jahre dauern soll oder sie diese anderweitig als nicht zumutbar beurteilen. 

Wird gegen diese Regeln verstossen, soll die Vermietung neu nach einmaliger Mahnung mit einer sehr kurzen Frist von lediglich 30 Tagen kündigen dürfen.

Parole der EVP

Nein zur Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)

Mit 55 Nein- gegen 10 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen fassten die Delegierten der EVP die Nein-Parole. Für die EVP ist dies eine ungerechtfertigte Schwächung der Rechte der Mietenden. Demnach sollen bspw. Wohngemeinschaften weiterhin unkompliziert und unbefristet möglich sein.

Die Argumente dagegen